Die Teilnahme am Festival ist Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer anderen volljährigen erziehungsbeauftragten Person nach Vorlage einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung gestattet.
Die Teilnahme am Festival ist Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer anderen volljährigen erziehungsbeauftragten Person nach Vorlage einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung gestattet.